Reiseinformationen

Zoll Frankreich

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Für EU-Bürger gilt im gesamten EU Raum freie Bewegung und Reisefreiheit. Dabei dürfen Gegenstände und Güter für den privaten Gebrauch erworben und transportiert werden. Für einzelne Güter und Waren bestehen aber Einschränkungen. In nachfolgenden zeigen wir Ihnen welche Zollbeschränkungen gelten.

  • Tabak
    Zigaretten: 800 Stück
    Zigarillos: 400 Stück
    Zigarren: 200 Stück
    Rauchtabak: 1 Kilogramm
  • Alkoholische Getränke
    Spirituosen (z.B. Weinbrand, Whisky, Rum, Wodka): 10 Liter
    Alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops): 10 Liter
    Zwischenerzeugnisse (z.B. Sherry, Portwein und Marsala): 20 Liter
    Wein: 90 Liter (davon Schaumwein: max. 60 Liter)
    Bier: 110 Liter
  • Kaffee: 10 Kilogramm
  • Extra Kraftstoffe (Reservebehälter): 20 Liter
  • Medikamente
    Für den persönlichen Bedarf bis 3 Monate: Ohne Verschreibung
    Für den persönlichen Bedarf länger als 3 Monate: Mit Verschreibung
    Ein-/Ausfuhr von Mengen über den persönlichen Bedarf: Verboten
    Medikamente nach Betäubungsmittelrecht: Nur mit entsprechender Bescheinigung des Arztes
  • Bargeld: Mehr als 10.000 € (in Bargeld, Schecks, Devisen, usw.) muss beim Zoll angemeldet werden
  • Kulturgüter
    Kunstwerke mit der Bezeichnung "Kulturgut" dürfen nicht aus Frankreich ausgeführt werden
  • Waffen und Munition (bitte erkundigen Sie sich beim Deutschen Zoll bezüglich eventueller Ausfuhrgenehmigungen)

Einfuhrverbote nach Frankreich

Folgende Waren, Gegenstände, und Tiere dürfen nicht nach Frankreich eingeführt werden.

  • Jugendgefährdende und verfassungswidrige Schriften und Medien
  • Feuerwerkskörper
  • Drogen und Betäubungsmittel (Ausnahme siehe oben)
  • Kampfhunde der Kategorie 1

Alle weiteren Informationen finden Sie auf der offiziellen Website des französischen Zoll: www.douane.gouv.fr

Einschränkungen für französische Überseegebiete

Die Zollbestimmungen für die Überseedepartements Martinique, Guadeloupe, Réunion, Mayotte und Französisch-Guayana in Frankreich gelten für EU-Bürger die oben angegebenen Werte.

Anders ist es bei den Überseeterritorien Saint Pierre und Miquelon, Neukaledonien, Französisch-Polynesien, Wallis und Futuna, Französische Süd- und Antarktisgebiete, hier gelten die Bestimmungen für Einreisen aus Nicht-EU-Staaten.

  • Tabakwaren
    Zigaretten: 200 Stück
    Zigarillos: 100 Stück
    Zigarren: 50 Stück
    Rauchtabak: 250 Gramm
  • Alkoholische Getränke
    Spirituosen (Alkoholgehalt mehr als 22%): 1 Liter
    Alkoholhaltige Getränke (Alkoholgehalt weniger als 22%): 2 Liter
    Weine (nicht schäumende): 4 Liter
    Bier: 16 Liter
  • Sonstige verbrauchssteuerpflichtige Waren (Maximaler Gesamtwert)
    Pro Person über 15 Jahren: 300 €
    Bei Flug- oder Seereisenden über 15 Jahren: 430 €
    Bei Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren: 150 €
  • Ein Einfuhrverbot gilt außerdem für:
    Plagiate
    Pflanzen
    Früchte
    Anis-Spirituosen