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Einweg-Vapes in Frankreich

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Schnell im Tankstellen-Shop gekauft, sofort einsatzbereit und längst Teil vieler Reisegepäcke: Einweg-Vapes galten bei vielen Urlaubern als praktische Begleiter – auch auf dem Weg nach Frankreich. Doch wer in diesem Sommer mit der E-Zigarette im Gepäck die Grenze überquert, könnte eine böse Überraschung erleben. Denn Frankreich hat in Sachen Einweg-Vapes eine klare Linie gezogen – mit Folgen, die Touristen unbedingt kennen sollten.

Das Verkaufsverbot: Was genau ist in Frankreich untersagt

Der neue Rechtsrahmen in Frankreich zielt klar auf die sogenannte Einweg Vape ab – also eine E-Zigarette, die nach dem einmaligen Gebrauch komplett entsorgt werden muss und sich weder nachfüllen noch dauerhaft wiederverwenden lässt. Genau dieses Produkt ist seit der offiziellen Genehmigung durch die EU-Kommission im September 2024 landesweit nicht mehr zum Verkauf zugelassen.

Wichtig für Touristen: Das Verbot betrifft nicht alle E-Zigaretten, sondern ausschließlich die echten Einwegprodukte ohne Nachfüllmöglichkeit. Geräte mit nachfüllbaren Tanks – selbst wenn sie eine nicht-wiederaufladbare Batterie enthalten – sind nicht vom Verbot betroffen und dürfen weiterhin verkauft und genutzt werden. Verkäufer in Frankreich müssen deshalb genau unterscheiden, ob es sich um ein nachfüllbares System handelt oder um ein klassisches Einwegprodukt.

Begründet wird das Verkaufsverbot mit dem Gesundheitsschutz, insbesondere zum Schutz Jugendlicher. Nikotinhaltige Einweg-Vapes gelten als besonders sucht fördernd und haben sich laut Behörden zu einem Einstiegsprodukt entwickelt – mit steigender Verbreitung unter Minderjährigen. Die französische Regierung reagiert damit auf eine beunruhigende Entwicklung: Fast jeder zweite jugendliche Einsteiger ist über Einweggeräte erstmals mit Nikotin in Kontakt gekommen.

Strafen und Bußgelder bei Verstößen

Die Strafen für Verstöße gegen das Verkaufsverbot sind beträchtlich. Händler, die weiterhin Einweg-Vapes verkaufen, müssen mit Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro rechnen. Dabei verdoppelt sich die Strafe bei wiederholten Verstößen auf 200.000 Euro. Diese hohen Bußgelder zeigen, wie ernst Frankreich das Verkaufsverbot durchsetzt. Die französischen Behörden führen regelmäßige Kontrollen durch und überwachen sowohl stationäre Geschäfte als auch Online-Händler. Für Touristen gibt es jedoch Entwarnung, da das Verbot nur den Verkauf, nicht den Besitz oder Konsum regelt. Die erheblichen Sanktionen sollen eine schnelle und vollständige Umsetzung des Verbots gewährleisten.

Mitführung und Nutzung bereits gekaufter Einweg-Vapes

Die gute Nachricht ist: Deutsche Touristen können bereits erworbene Einweg-Vapes weiterhin nach Frankreich mitbringen und dort verwenden. Das Verkaufsverbot bezieht sich ausschließlich auf den Handel, nicht auf den privaten Besitz oder Konsum. Allerdings sollten Reisende bedenken, dass ein Nachkauf vor Ort nicht möglich ist. Wer längere Zeit in Frankreich verbringt, sollte daher je nach Aufenthaltsdauer ausreichend Vorrat mitbringen oder auf nachfüllbare Alternativen umsteigen. Bei längeren Aufenthalten von über einer Woche sollte entsprechend geplant werden. Die französischen Behörden tolerieren diese Mitführung, da der private Besitz grundsätzlich nicht reguliert wird. Diese klare Trennung zwischen Verkaufs- und Besitzrecht bietet deutschen Urlaubern wichtige Rechtssicherheit für ihre bereits vorhandenen Einweg-Vapes während des Frankreich-Besuchs.

Dampfverbote an öffentlichen Orten

In Frankreich gelten strenge Regelungen für das Dampfen an öffentlichen Orten. So ist das Dampfen in Parks, an Stränden und öffentlich zugänglichen Bereichen grundsätzlich untersagt – auch in der Hauptstadt Paris. Diese Beschränkungen betreffen sowohl Einweg-Vapes als auch nachfüllbare E-Zigaretten. In öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bussen, Bahnen und der Metro ist das Dampfen ebenfalls verboten. Die Dampf-Regelungen entsprechen weitgehend den Rauchverboten für herkömmliche Zigaretten. Diese öffentlichen Dampfverbote bleiben weiterhin in Kraft. In Restaurants und Cafés empfiehlt es sich, vorab nach den Hausregeln zu fragen oder auf das Dampfen in Innenräumen zu verzichten. Touristen sollten sich daher über die lokalen Bestimmungen informieren und diese respektieren.

Legale Alternativen: Nachfüllbare E-Zigaretten-Systeme

Nachfüllbare E-Zigaretten-Systeme bleiben in Frankreich vollständig legal und sind eine praktische Alternative zu Einweg-Vapes. Diese Geräte bestehen aus einem wiederverwendbaren Verdampfer und austauschbaren Liquid-Tanks oder -Kapseln. Der Vorteil liegt in der längeren Nutzungsdauer und der Möglichkeit, verschiedene Geschmacksrichtungen auszuprobieren. Französische Tabakläden und spezialisierte Vape-Shops führen ein breites Sortiment an nachfüllbaren Systemen. Einsteigergeräte gibt es ab 15 Euro, hochwertige Systeme kosten bis zu 80 Euro und sind langfristig oft günstiger als Einweg-Produkte. Besonders beliebt sind Pod-Systeme mit austauschbaren Kapseln, die ebenfalls als nachfüllbar gelten und erlaubt bleiben. Diese Alternativen bieten Touristen die Möglichkeit, auch während des Frankreich-Aufenthalts neue E-Zigaretten-Produkte zu erwerben.

Fazit: Gut informiert mit dem Vape durch Frankreich

Frankreichs Verkaufsverbot für Einweg-Vapes markiert einen Schritt im Kampf gegen Jugendnikotinsucht – und bringt für deutsche Urlauber neue Regeln mit sich. Wer gut vorbereitet nach Frankreich reist, kann jedoch auch weiterhin dampfen: Bereits gekaufte Geräte dürfen mitgeführt und genutzt werden, der Kauf vor Ort ist allerdings tabu. Nachfüllbare Alternativen sind nicht nur erlaubt, sondern oft auch die praktischere Lösung. Wer zudem die lokalen Dampfverbote respektiert, ist auf der sicheren Seite – und kann den Urlaub entspannt genießen.