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Umweltzonen in Frankreich

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Umweltzonen in Frankreich sind über den französischen Gesetzgeber seit Juli 2016 rechtskräftig und damit bindend für alle Fahrzeugführer, dazu zählen auch private wie geschäftliche Besucher aus dem Ausland mit eigenem Kraftfahrzeug. Die Plakette wird unter der Bezeichnung "Crit´Air" geführt und ist in sechs Plaketten klassifiziert. Die Einteilung der Fahrzeuge erfolgt nach der "Abgasnorm Euro" nach Vorschrift der Europäischen Union oder nach der Erstzulassung des Fahrzeugs.

Welches Ziel wird mit der Crit´Air Plakette verfolgt?

Das Umweltministerium der französischen Regierung beabsichtigt eine Reduzierung der umweltbelastenden Fahrzeugemissionen wie Feinstaub und Stickoxide. Besonders in Großstädten und Ballungsgebieten liegen die Feinstaubwerte deutlich über dem europäischen Durchschnittswert und überschreiten damit die vorgeschriebene maximale Belastungsgrenze.

In welchen französischen Städten sind Umweltzonen eingerichtet?

Folgende Städte haben eine aktive Umweltzone (ZFE – Zone à Faibles Émissions) eingerichtet:

  • Paris (gesamtes Stadtgebiet und Peripherie)
  • Lyon
  • Grenoble
  • Straßburg
  • Lille
  • Bordeaux
  • Nizza
  • Montpellier
  • Rouen
  • Toulouse
  • Marseille

Weitere Ballungsgebiete haben vergleichbare Maßnahmen angekündigt oder bereits eingeführt. Da die Regelungen regelmäßig angepasst werden, empfiehlt sich vor jeder Reise ein Blick auf die aktuell geltenden Vorgaben der jeweiligen Stadt.

In welchen Klassen ist die Vignette Crit´Air eingeteilt?

Plakette ohne Kennziffer (grün) gilt für folgende Fahrzeuge: gültig für emissionsfreie Fahrzeuge wie Elektro- oder Wasserstofffahrzeuge.

Plakette mit der Kennziffer 1 (lila) gilt für: Hybrid-, Erd- und Autogasfahrzeuge, Kraftfahrzeuge bis zu 3,5t, Lastkraftwagen der Stufe EURO 6, Fahrzeuge welche mit Benzin angetrieben werden und den Stufen EURO 5 oder 6 angehören sowie Fahrzeuge mit der Erstzulassung ab dem Jahr 01/2011 und Motorräder mit der Stufe EURO 4 oder ab dem Zulassungsdatum 01/1997.

Plakette mit der Kennziffer 2 (gelb): Fahrzeuge mit einem maximalen Gewicht von 3,5t als Benziner der Stufe EURO 4 (Erstzulassung von 01/2006 bis 12/2010), als Diesel der Stufe EURO 5 oder 6 (Erstzulassung ab 01/2011), Fahrzeuge über 3,5t als Benziner der Stufe EURO 5 (Erstzulassung von 10/2009 bis 12/2013) und Dieselfahrzeuge der Stufe EURO 6 (Erstzulassung 01/2014). Motorräder der Stufe EURO 3 (Erstzulassung von 01/2007 bis 12/2016), Leichtkraftkräder bis zu einem Erstzulassungsdatum 12/2017.

Plakette mit der Kennziffer 3 (orange): Fahrzeuge mit einem maximalen Gewicht von 3,5t als Benziner der Stufe EURO 2 oder 3 (Erstzulassung von 01/1997 bis 12/2005), als Diesel der Stufe EURO 4 (Erstzulassung von 01/2006 bis 12/2010), Fahrzeuge über 3,5t als Benziner der Stufe EURO 3 oder 4 (Erstzulassung von 10/2001 bis 09/2009) und Dieselfahrzeuge der Stufe EURO 5 (Erstzulassung von 10/2009 bis 12/2013). Motorräder der Stufe EURO 2 (Erstzulassung von 07/2004 bis 12/2006).

Plakette mit der Kennziffer 4 (schwarzrot): Fahrzeuge mit einem maximalen Gewicht von 3,5t als Diesel der Stufe EURO 3 (Erstzulassung von 01/2001 bis 12/2005), Fahrzeuge über 3,5t als Dieselfahrzeuge der Stufe EURO 4 (Erstzulassung von 10/2006 bis 09/2009). Motorräder ohne EURO-Stufe (Erstzulassung von 06/2000 bis 06/2004).

Plakette mit der Kennziffer 5 (grau): Fahrzeuge mit einem maximalen Gewicht von 3,5t als Diesel der Stufe EURO 2 (Erstzulassung von 01/1997 bis 12/2000), Fahrzeuge über 3,5t als Dieselfahrzeuge der Stufe EURO 3 (Erstzulassung von 10/2001 bis 09/2006).

Welche Fahrzeuge benötigen keine Umweltplakette?

Alle Fahrzeuge für den öffentlichen Dienst wie Polizei, Rettungswagen, Feuerwehrfahrzeuge und weitere sind von der Plakettenpflicht ausgenommen.

Umweltzonen in der Kurzübersicht

Hinweis: Wer als Kraftfahrzeugführer keine Plakette besitzt, muss mit einem Bußgeld von 68,00 EUR (PKW) oder 135,00 EUR (LKW, BUS) rechnen. Die Fahrverbote in den Umweltzonen sind in der Zeit von 8.00 und 20.00 Uhr einzuhalten.

Paris: Peripherie und das gesamte Pariser Stadtgebiet für Fahrzeuge über 3,5t und der Plakette 5.

Lyon: gesamtes Stadtgebiet und im Vorort Villeurbanne.

Grenoble: Luftraum des gesamten Stadtgebiets inklusive aller Autobahnen im Großraum um Grenoble.

Lille: gesamte Metropolregion, sofern die Messwerte die Höchstbelastung überschreiten.

Straßburg: Stadtgebiet – wird individuell nach Belastungswert festgelegt.

Anmerkung: Die Regelungen der einzelnen Städte werden regelmäßig angepasst. Vor Reiseantritt empfiehlt sich eine Prüfung der aktuell geltenden Vorgaben.

Müssen ausländische Fahrzeuge eine Vignette haben?

Ja, die Vignettenplicht betrifft auch ausländische Fahrzeuge. Wenn Sie also in den Urlaub nach Paris fahren möchten oder beruflich unterwegs sind, benötigen Sie eine entsprechende Vignette. Erhältlich ist die Vignette für nicht in Frankreich zugelassene Fahrzeuge beim französischen Umweltministerium unter: www.certificat-air.gouv.fr

Kosten: 3,70 Euro

Bestellen nur online möglich

Sie können die Plakette nur online bestellen. Für die Bestellung werden die Daten aus dem Fahrzeugschein benötigt. Der Versand erfolgt an die im Fahrzeugschein angegebene Adresse. Die Versanddauer beträgt derzeit 4 bis 6 Wochen – bitte rechtzeitig vor Reiseantritt bestellen. Sie erhalten innerhalb von drei Tagen eine Rechnung per E-Mail mit einer digitalen Kopie der Plakette. Falls Sie die Plakette nicht rechtzeitig erhalten, gilt die digitale Kopie bzw. Rechnung als Nachweis bei einer möglichen Polizeikontrolle.

Wo ist die Plakette für die Umweltzonen in Frankreich zu beantragen?

Auf der Webseite: www.certificat-air.gouv.fr

Gut vorbereitet nach Frankreich reisen

Die Crit'Air-Plakette ist ein wichtiger, aber nicht der einzige Aspekt einer sorgfältigen Frankreich-Reiseplanung. Wer mit dem Auto anreist, sollte sich zusätzlich über die geltenden Mautgebühren und Tempolimits informieren.