Reiseinfos von A bis Z
Verkehrsregeln
Diese Rubrik informiert Sie rund ums Autofahren in Frankreich: Von besonderen Verkehrsregeln über Bußgelder bis zu wichtigen Hinweisschildern.
Besondere Verkehrsregeln
- Auf schmalen Bergstraßen hat immer das bergauf fahrende Fahrzeug Vorfahrt.
- Fahrzeuge, die in den Kreisverkehr einfahren wollen, haben Vorfahrt. In den meisten Fällen wird jedoch den sich im Kreis befindlichen Fahrzeugen die Vorfahrt durch ein Schild gewährt, das den auf den Kreisverkehr zufahrenden Fahrzeugen bedeutet: Vous n’avez pas la priorité - Sie haben keine Vorfahrt.
- Bei Regen und Schneefällen muss das Abblendlicht eingeschaltet werden.
Bußgelder
Verkehrszuwiderhandlungen werden in fünf Klassen eingeteilt. In die erste Kategorie fallen die einfachsten, in die fünfte Klasse die schwerwiegendsten Straßenverkehrsverstöße. Die meisten Verkehrszuwiderhandlungen und ihre Ahndungsvorschriften sind dem Straßenverkehrsgesetz, dem Code de la Route, zu entnehmen.
In Frankreich ist das Telefonieren beim Fahren verboten. Eine Zuwiderhandlung kann mit einer Geldbuße bestraft werden.
Pannen & Unfälle
Polizeinotruf: 17 bzw. 112
Auf Autobahnen ist der Pannendienst über Notrufsäulen zu erreichen, auf allen anderen Straßen die AIT-Assistance unter 0800 08 92 22. Es empfiehlt sich ein Auslandsschutzbrief.
Die Mitnahme der Internationalen Grünen Versicherungskarte wird empfohlen, da sie als Versicherungsnachweis dient und z.B. bei einem Unfall die Abwicklung erleichtert.
Parken
Vor Krankenhäusern, Postämtern oder Polizeistationen ist Parken generell untersagt. Ebenso an gelb markierten Bordsteinen. Ein gelber, unterbrochener Streifen am Fahrbahnrand bedeutet Parkverbot; durchgezogene gelbe Streifen bedeuten Halte- und Parkverbot. Weißgestrichelte Linien zeigen dafür vorgesehene Parkplätze an. Zur Bezahlung der Parkgebühr löst man ein Ticket am Parkscheinautomaten und legt es gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe des Autos.
Tankstellen
Essence sans plomb – bleifreies Benzin
Super , 95 Oktan – Super
98 Oktan – Super Plus
Gazole oder gazoil – Diesel
Tempolimit
Autoroute (A plus Nummer)
Gebührenpflichtige Autobahn, außer im Bereich großer Städte. Höchstgeschwindigkeit 130 km/h, bei Nässe 110 km/h.
Route Nationale (N plus Nummer)
Höchstgeschwindigkeit 90 km/h, bei vierspurigem Ausbau 110 km/h, bei Nässe 80 km/h bzw. 100 km/h.
Route Départementale (D plus Nummer)
Vergleichbar mit der deutschen Landstraße, Höchstgeschwindigkeit 90 km/h.
Innerorts
Innerhalb von Orten und Städten darf man nicht schneller als 50 km/h fahren.
Motorräder
Für Motorräder gilt ein Tempolimit von 130 km/h auf Autobahnen (bei Nässe 110km/h)
Außerorts: 90 km/h und 80 km/h auf sonstigen Straßen.
Innerorts: 50 km/h
Führerscheinneulinge
Wer seinen Führerschein noch keine zwei Jahre besitzt, darf außerhalb von Ortschaften maximal 80 km/h, auf Schnellstraßen 100 km/h und auf Autobahnen 110 km/h fahren.
Warnwestenpflicht
Ab 1. Juli 2008 muss in jedem Kraftfahrzeug mindestens eine reflektierende Warnjacke mit dem Kontrollzeichen EN471 mitgeführt werden. Verlässt jemand nach einer Panne oder einem Unfall das Auto, ist er verpflichtet, eine solche Weste anzulegen. Diese Regelung gilt für Fahrer sämtlicher Kraftfahrzeuge, somit auch für Motorradfahrer. Wer diese Vorschrift nicht befolgt, riskiert eine Geldbuße von mindestens 90 Euro.
Verkehrsschilder in Frankreich
Hier finden Sie in Form einer "pdf datei" Informationen zu den Verkehrsschildern in Frankreich.Alkohollimit und Sonderbestimmungen
- Erlaubte Blutalkoholkonzentration in Promille: 0,5
- Abblendlicht bei Niederschlag, Schnee oder in Tunneln vorgeschrieben.
- Vorfahrtsstraßen enden an den Ortsgrenzen.
- Falls nicht anders ausgeschildert, haben die Fahrzeuge, die in einen Kreisverkehr einfahren, Vorfahrt (rechts vor links).
- Straßenbahnen haben immer Vorfahrtsrecht.
- Parkverbot bei gelber Markierung am Fahrbahnrand.
- Bußgeldniveau (EUR)Erlaubte Blutalkoholkonzentration überschritten: bis 4500 Euro
- 20 km/h zu schnell gefahren: ab 100 Euro
- Rote Ampel missachtet: ab 100 Euro
- Überholverbot missachtet: ab 100 Euro
- Faltschparken: ab 15 Euro
Besondere Verkehrs- und Hinweisschilder
| Aire de... | = | Rastplatz |
| BIS | = | Nebenstrecke / Alternative Strecke |
| Centre Ville | = | zur Stadtmitte |
| Chaussée déformée | = | schlechte Fahrbahndecke |
| Déviation | = | Umleitung |
| Interdiction de stationner | = | Halten/Parken verboten |
| Office de tourisme | = | Fremdenverkehrsamt |
| Passage interdit | = | Durchfahrt verboten |
| Ralentir | = | langsam fahren! |
| Rappel | = | Erinnerung, Mahnung |
| Sortie | = | Ausfahrt |
| Syndicat d'initiative | = | Fremdenverkehrsamt |
| Toutes Directions | = | alle Richtungen |
| Travaux | = | Baustelle |
Im Falle eines Unfalls
Rufnummer Polzei: 17
Rufnummer Feuerwehr: 18
Bei Personenschäden stets Polizei rufen.
Sachschäden werden von der Polizei in der Regel nicht protokolliert.
Sonderregelungen
Bei nassen Straßen muss die Geschwindigkeit reduziert werden. Auf Landstraßen gilt dann Tempo 80 km/h und auf Autobahnen 110 km/h.
Für Führerscheinneulinge, die den Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, gelten noch strengere Verkehrsregeln. Als Höchstgeschwindigkeit gilt hier: 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften, 100 km/h auf Schnellstraßen und 110 km/h auf Autobahnen.
Versicherungsschutz
Die Grüne Versicherungskarte ist nicht vorgeschrieben. Da sie jedoch alle wichtigen Versicherungsdaten enthält und sie vielen Polizeibeamten der Urlaubsregionen vertraut ist, kann sie sich als praktisch erweisen.
Im Falle einer Panne oder eines Unfalls hilft Ihnen die preisgünstige Gothaer AutoMobil-Police mit der 24-Stunden-Hotline und dem Übersetzungsservice weiter.
Bei Unfällen oder Erkrankungen im Ausland garantiert Ihnen die Auslandsreisekrankenversicherung der Gothaer Krankenversicherung eine gute Behandlung als Privatpatient.
Bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach einem Unfall im Ausland oder im Fall eines unangemessen hohen Bußgeldes kann Ihnen eine gute Rechtsschutzversicherung wieder zu Ihrem Recht verhelfen.
Ein- und AusreisebestimmungenFrankreich ist EU-Mitgliedsstaat und gehört zur EURO-Währungszone.
Der EU-Führerschein im Scheckkartenformat ist keine Pflicht. Grundsätzlich gilt, dass gültige deutsche Führerscheine - also auch rosarote oder graue Papierdokumente - in allen EU-Mitgliedsländern akzeptiert werden müssen. Allerdings können veralterte Fotos Probleme bereiten.
Da das Nummernschild des Autos zugleich "Euro-Kennzeichen" ist, auf dem auch das "D" als deutsches Nationalitätszeichen plaziert ist, wird es als Unterscheidungszeichen nicht nur von EU-Mitgliedstaaten sondern auch von Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz akzeptiert. Bei Fahrten in andere Staaten, ist weiterhin das ovale, aufklebbare "D"-Etikett erforderlich.
EU-Heimtierausweis
Seit 01.10.2004 ist der EU-Heimtierausweis das verbindliche Einreisedokument für Katzen, Hunde und Frettchen.
Einzutragen sind:
- Angaben zum Besitzer
- Kennzeichnung des Tieres durch den Kenncode des Mikrochips (EUR 60) oder durch die Tätowierungsnummer (noch bis 2011 akzeptiert)
- Datum der letzten Tollwutimpfung, die mind. 30 Tage vor Grenzübertritt erfolgen muss und längstens 12 Monate her sein darf.
Bei Verstoß drohen erhebliche Kosten und Quarantänisierung des Tieres.
Besondere Bestimmungen
- Abblendlicht ist bei Regen- und Schneefällen sowie in Tunneln vorgeschrieben, sowie eine Empfehlung, auch tagsüber mit Licht zu fahren – nur tut es kaum jemand.
- Grundsätzlich gilt „Rechts vor Links“, es sei denn, es ist ein Stop-Schild bzw. eine weiße Haltelinievorhanden; Vorfahrtsstraßen enden an den Ortsschildern.
- Vorsicht: Haltelinien sind manchmal schwer zu erkennen – auch Nebenstraßen sind oft vorfahrtsberechtigt!
- Fahrzeuge, die in den Kreisverkehr einfahren wollen, haben - so weit nichts anderes ausdrücklich durch Verkehrszeichen geregelt ist - grundsätzlich Vorfahrt. In den meisten Fällen wird jedoch den sich im Kreis befindlichen Fahrzeugen die Vorfahrt gewährt und zwar durch ein entsprechendes Schild. Bei mehrspurigen Kreiseln haben Fahrzeuge auf den Innenspuren Vorrang, ein im äußeren Kreis fahrender muss Rücksicht nehmen.
- Straßenbahn hat Vorfahrt; Busspuren dürfen nicht benutzt werden.
- Gelbe, durchgezogene Streifen am Fahrbahnrand bedeuten absolutes Halteverbot; gestrichelte Parkverbot. Blaue Linie: Parken nur für Berechtigte!
- Kinder unter 10 Jahren dürfen nicht auf dem Vordersitz Platz nehmen und müssen mit Kindersitzen befördert werden.
- Das Telefonieren mit einem Handy ohne Freisprecheinrichtung beim Fahren ist verboten.
- Auf Bergstraßen sind Winterreifen Pflicht, wenn entsprechende Verkehrszeichen oder Zusatzschilder es vorschreiben.
- Privates Abschleppen ist verboten.
- Weiße, nach rechts weisende Pfeile zwischen zwei Fahrbahnen signalisieren das Ende einer Leitlinie - Sperrlinie folgt.
- Auf dreispurigen Straßen dürfen Gespanne über 3,5 t, bzw. Gespanne, die länger als
7 m sind, ausschließlich die zwei rechten Fahrspuren benutzen. - Bei Lichtzeichenanlagen folgt auf „Rot“ direkt „Grün“
- Ein gelb blinkender Pfeil erlaubt die Weiterfahrt in Pfeilrichtung trotz „Rot“, Querverkehr hat aber Vorfahrt
- Ein Rotlicht in Kreuzform auf der gegenüberliegenden Straßenseite bedeutet, dass der entgegenkommende Verkehr „Rot“ hat.
- An Ampeln gibt es keine Haltelinie, man orientiert sich an der kleinen Zusatzampel auf Augenhöhe.
- Helmpflicht für motorisierte Zweiradfahrer, Gurtpflicht für alle Insassen!
- Die Strafen für Verkehrsverstöße sind wesentlich höher als in Deutschland – z.B. 35€ für falsches Parken und 90€ für kleinere Verstöße (durchzogene Linie berührt, nicht angeschnallt) sind Minimum.
- Wer sofort bezahlt, kann einen Nachlass erhalten, bei verspäteter Zahlung wird die Strafe mehr als verdoppelt – und auch im Ausland verfolgt.
- Unfallstellen sind abzusichern – schon der eigenen Sicherheit wegen. Es wird allgemein empfohlen, mindestens eine Warnweste mitzuführen.
- Auch in Frankreich gilt eine gesetzliche Pflicht zur Hilfeleistung bei Unfällen, französische Kfz brauchen allerdings keinen Verbandkasten mitzuführen.
Frankreich-Info.de bedankt dich bei Herrn Edgard L. Fuss für die Zusammenarbeit (Recherche).