Reiseinformationen

Verkehrsregeln

Diese Rubrik informiert Sie rund ums Autofahren in Frankreich: Von besonderen Verkehrsregeln über Bußgelder bis zu wichtigen Hinweisschildern.

Pannen & Unfälle

Polizeinotruf: 17 oder 112
Auf Autobahnen ist der Pannendienst über Notrufsäulen zu erreichen, auf allen anderen Straßen die AIT-Assistance unter 0800 08 92 22. Es empfiehlt sich ein Auslandsschutzbrief. Die Mitnahme der Internationalen Grünen Versicherungskarte wird empfohlen, da sie als Versicherungsnachweis dient und z.B. bei einem Unfall die Abwicklung erleichtert.


Verkehrsschilder in Frankreich

Hier finden Sie Informationen zu den Verkehrsschildern in Frankreich und als PDF zum Download

Verkehrsschilder Übersicht

 

Besondere Verkehrs- und Hinweisschilder in Frankreich

Aire de... = Rastplatz
BIS = Nebenstrecke / Alternative Strecke
Centre Ville = zur Stadtmitte
Chaussée déformée = schlechte Fahrbahndecke
Déviation = Umleitung
Interdiction de stationner = Halten/Parken verboten
Office de tourisme = Fremdenverkehrsamt
Passage interdit = Durchfahrt verboten
Ralentir = langsam fahren!
Rappel = Erinnerung, Mahnung
Sortie = Ausfahrt
Syndicat d'initiative = Fremdenverkehrsamt
Toutes Directions = alle Richtungen
Travaux = Baustelle

Bußgeld in Frankreich

Wie hoch sind Bußgelder in Frankreich? Darf ich während der Fahrt mit dem Handy telefonieren?
Das und weitere Informationen über Bußgelder in Frankreich

Parken in Frankreich

Das Parken in Frankreich ist vor Krankenhäusern, Postämtern oder Polizeistationen verboten. Ebenso an gelb markierten Bordsteinen. Ein gelber, unterbrochener Streifen am Fahrbahnrand bedeutet Parkverbot; durchgezogene gelbe Streifen bedeuten Halte- und Parkverbot. Weiß gestrichelte Linien zeigen dafür vorgesehene Parkplätze an. Weitere Informationen zum Parken in Frankreich.

Benzinpreise

Die aktuellen Benzinpreise in Frankreich und Spartipps haben wir für Sie zusammengestellt.

  • Diesel = Gazole / Gasoil
  • Super Plus = SP98
  • Super = SP95
  • Super E10 = E10 & SP95

Tempolimit Frankreich

Autobahn - Autoroute (A plus Nummer)
Gebührenpflichtige Autobahn, außer im Bereich großer Städte. Höchstgeschwindigkeit 130 km/h, bei Nässe 110 km/h.

Schnellstraße - Route Nationale (N plus Nummer)
Höchstgeschwindigkeit 90 km/h, bei vierspurigem Ausbau 110 km/h, bei Nässe 80 km/h bzw. 100 km/h.

Außerorts - Route Départementale (D plus Nummer)
Vergleichbar mit der deutschen Landstraße, Höchstgeschwindigkeit 90 km/h. Ab 1. Juli 2018 gilt 80km/h

Innerorts
Innerhalb von Orten und Städten darf man nicht schneller als 50 km/h fahren.

Motorräder
Für Motorräder gilt ein Tempolimit von 130 km/h auf Autobahnen (bei Nässe 110km/h)
Außerorts: 90 km/h und 80 km/h auf sonstigen Straßen. Ab 1. Juli 2018 gilt 80km/h
Innerorts: 50 km/h

Führerscheinneulinge
Wer seinen Führerschein noch keine zwei Jahre besitzt, darf außerhalb von Ortschaften maximal 80 km/h, auf Schnellstraßen 100 km/h und auf Autobahnen 110 km/h fahren.

Sonderregelungen beim Tempolimit
Bei nassen Straßen muss die Geschwindigkeit reduziert werden. Auf Landstraßen gilt dann Tempo 80 km/h und auf Autobahnen 110 km/h.

 

Warnwestenpflicht in Frankreich

Ab 1. Juli 2008 muss in jedem Kraftfahrzeug mindestens eine reflektierende Warnjacke mit dem Kontrollzeichen EN471 mitgeführt werden. Verlässt jemand nach einer Panne oder einem Unfall das Auto, ist er verpflichtet, eine solche Weste anzulegen. Diese Regelung gilt für Fahrer sämtlicher Kraftfahrzeuge, somit auch für Motorradfahrer. Wer diese Vorschrift nicht befolgt, riskiert eine Geldbuße von mindestens 90 Euro. Weitere Informationen zu Warnwesten in Frankreich und wo Sie diese bestellen können.

Reflektierende Bekleidung für Motorradfahrer in Frankreich

Motorradfahrer und Beifahrer müssen seit dem 01. Januar 2013 mit mehr als 125 Kubikzentimeter Hubraum reflektierende Bekleidung tragen. Ebenfalls müssen Fahrer und Beifahrer von Trikes so eine Warnweste tragen.

Weitere Informationen über Reflektierende Kleidung für Motorradfahrer.

Im Falle eines Unfalls

Rufnummer Polzei: 17
Rufnummer Feuerwehr: 18

Bei Personenschäden stets Polizei rufen.
Sachschäden werden von der Polizei in der Regel nicht protokolliert.

Unfallstellen sind abzusichern – schon der eigenen Sicherheit wegen. Es wird allgemein empfohlen/Pflicht, mindestens eine Warnweste mit zuführen.

Auch in Frankreich gilt eine gesetzliche Pflicht zur Hilfeleistung bei Unfällen.

Versicherungsschutz

Die Grüne Versicherungskarte ist nicht vorgeschrieben. Da sie jedoch alle wichtigen Versicherungsdaten enthält und sie vielen Polizeibeamten der Urlaubsregionen vertraut ist, kann sie sich als praktisch erweisen.

Bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach einem Unfall im Ausland oder im Fall eines unangemessen hohen Bußgeldes kann Ihnen eine gute Rechtsschutzversicherung wieder zu Ihrem Recht verhelfen.
Ein- und Ausreisebestimmungen Frankreich ist EU-Mitgliedsstaat und gehört zur EURO-Währungszone.

Der EU-Führerschein im Scheckkartenformat ist keine Pflicht. Grundsätzlich gilt, dass gültige deutsche Führerscheine - also auch rosarote oder graue Papierdokumente - in allen EU-Mitgliedsländern akzeptiert werden müssen. Allerdings können veraltete Fotos Probleme bereiten.

Da das Nummernschild des Autos zugleich "Euro-Kennzeichen" ist, auf dem auch das "D" als deutsches Nationalitätszeichen platziert ist, wird es als Unterscheidungszeichen nicht nur von EU-Mitgliedstaaten sondern auch von Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz akzeptiert. Bei Fahrten in andere Staaten, ist weiterhin das ovale, aufklebbare "D"-Etikett erforderlich.

Führerschein

In Frankreich benötigt man einen gültigen EU-Führerschein um ein Fahrzeug zu führen.

Besondere Verkehrsbestimmungen

  • Rechtsverkehr
    In Frankreich herrscht wie in Deutschland Rechtsverkehr.
  • Kinder
    Kinder unter 10 Jahren dürfen nicht auf dem Vordersitz Platz nehmen und müssen mit Kindersitzen befördert werden.
  • Abblendlicht
    Abblendlicht ist bei Regen- und Schneefällen sowie in Tunneln vorgeschrieben, sowie eine Empfehlung, auch tagsüber mit Licht zu fahren – nur tut es kaum jemand.
  • Vorfahrt
    Grundsätzlich gilt „Rechts vor Links“, es sei denn, es ist ein Stopp-Schild bzw. eine weiße Haltelinie vorhanden; Vorfahrtstraßen enden an den Ortsschildern.

    - Vorsicht:
    Haltelinien sind manchmal schwer zu erkennen – auch Nebenstraßen sind oft vorfahrt berechtigt!

    - Straßenbahn hat Vorfahrt; Busspuren dürfen nicht benutzt werden.

    - Auf schmalen Bergstraßen hat immer das bergauf fahrende Fahrzeug Vorfahrt.

    - Fahrzeuge, die in den Kreisverkehr einfahren wollen, haben Vorfahrt. In den meisten Fällen wird jedoch den sich im Kreis befindlichen Fahrzeugen die Vorfahrt durch ein Schild gewährt, das den auf den Kreisverkehr zu fahrenden Fahrzeugen bedeutet: Vous n’avez pas la priorité - Sie haben keine Vorfahrt. Bei mehrspurigen Kreiseln haben Fahrzeuge auf den Innenspuren Vorrang, ein im äußeren Kreis fahrender muss Rücksicht nehmen.
  • Parkverbot
    Gelbe, durchgezogene Streifen am Fahrbahnrand bedeuten absolutes Halteverbot; gestrichelte Parkverbot. Blaue Linie: Parken nur für Berechtigte (Parkscheibe)
  • Telefonieren am Steuer
    Das Telefonieren mit einem Handy ohne Freisprecheinrichtung beim Fahren ist verboten.
  • Winterreifen Pflicht
    Auf Bergstraßen sind Winterreifen Pflicht, wenn entsprechende Verkehrszeichen oder Zusatzschilder es vorschreiben.
  • Abschleppen
    Privates Abschleppen ist verboten.
  • Fahrbahnmarkierung
    Weiße, nach rechts weisende Pfeile zwischen zwei Fahrbahnen signalisieren das Ende einer Leitlinie - Sperrlinie folgt.
  • Fahrgebot
    Auf dreispurigen Straßen dürfen Gespanne über 3,5 t, bzw. Gespanne, die länger als
    7 m sind, ausschließlich die zwei rechten Fahrspuren benutzen.
  • Ampeln
    Bei Lichtzeichenanlagen folgt auf „Rot“ direkt „Grün“

    - An Ampeln gibt es keine Haltelinie, man orientiert sich an der kleinen Zusatzampel auf Augenhöhe.
  • Abbieger
    Ein gelb blinkender Pfeil erlaubt die Weiterfahrt in Pfeilrichtung trotz „Rot“, Querverkehr hat aber Vorfahrt
  • Gegenverkehr
    Ein Rotlicht in Kreuzform auf der gegenüberliegenden Straßenseite bedeutet, dass der entgegenkommende Verkehr „Rot“ hat.
  • Helmpflicht
    Helmpflicht für motorisierte Zweiradfahrer, Gurtpflicht für alle Insassen!
  • Verkehrsverstöße und Bußgeld
    Die Strafen für Verkehrsverstöße sind wesentlich höher als in Deutschland – z.B. für falsches Parken und kleinere Verstöße (durchzogene Linie berührt, nicht angeschnallt) hier ein paar Bußgeldstrafen.

    - Wer sofort bezahlt, kann einen Nachlass erhalten, bei verspäteter Zahlung wird die Strafe mehr als verdoppelt und auch im Ausland verfolgt.
  • Verbandskasten
    französische Kfz brauchen allerdings keinen Verbandskasten mit zuführen.
  • Alkoholtester
    Erlaubte Blutalkoholkonzentration in Promille: 0,5

Frankreich-Info.de bedankt sich bei Herrn Edgard L. Fuss für die Zusammenarbeit (Recherche).

susi
susi sagt
01.04.2013 21:38

Schlecht!!! Keine info zu Anhägern

Redaktion
Redaktion sagt
02.04.2013 09:11

Hallo Susi, deswegen muss eine Seite doch nicht schlecht sein! Welche Infos haben Sie denn zu "Anhängern" gesucht? Evtl. können wir Ihnen da Informationen nachreichen.

Pferd
Pferd sagt
29.04.2013 00:31

bisher konnte man meines Wissens nach mit Anhänger ebenso schnell fahren wie ohne. Ich habe aber gehört, daß diese Regelung nicht mehr besteht und nun auch in Frankreich ein TempoLimit mit Anhänger besteht. wie dieses aussieht, weiß ich jedoch nicht.

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