Ratgeber

Frankreich-Flüge - was passiert bei Verspätungen?

Tags:
Verspätete Flüge nach Frankreich, was kann man machen und welche Rechte habe ich? Wann gibt es das Geld zurück?
Verspätungen bei Flügen

Verspätete Flüge nach Frankreich, was kann man machen und welche Rechte habe ich? Wann gibt es das Geld zurück?

Ein Wochenende in Paris, ein Urlaub an der Côte d' Azur oder eine Wanderung in der Bretagne - Frankreich bietet unzählige Möglichkeiten, über einige Tage oder mehrere Wochen einen traumhaften Urlaub zu verbringen. Zumindest, wenn der Flug nach Frankreich pünktlich startet. Nur ist dies gewiss nicht immer der Fall und Flugpassagiere fragen sich, wie sie handeln können, wenn der Flug mit einer deutlichen Verspätung abhebt. In diesem Beitrag erfahren Sie, wann Sie das Recht auf eine Entschädigung haben.

Anspruch auf finanzielle Entschädigung

Kommt es zu einer Verspätung Ihres Fluges, haben Sie unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf eine Entschädigung seitens der Fluglinie. Trotz dieser Tatsache, fordert lediglich ein minimaler Anteil der Flugpassagiere ihr Recht ein. Und Diejenigen, die um ihren Anspruch wissen, scheitern häufig an den Fluggesellschaften, weil diese „außergewöhnlichen Umständen“ die Schuld an der Verspätung zuweisen. Korrekt, ist das in vielen Fällen nicht.

Um den Fluggästen mehr Rechte zuzusprechen, verankerte die Europäische Union im Jahr 2004 in der Fluggastrechteverordnung verschiedene Vorschriften für Fluglinien im Falle von Flugverspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderung. Die Fluggastrechte-Verordnung beschreibt unter anderem detailliert, wann Ausgleichzahlungen zu leisten und wann Stornierungen oder Umbuchungen seitens der Passagiere möglich sind.

Schneetreiben auf dem Flughafen?

Grundsätzlich müssen Passagiere bei den Gründen für eine Verspätung unterscheiden. Liegen äußere Einflüsse vor, die nicht allein den gebuchten Flug, sondern den gesamten Flugbetrieb betreffen, gibt es kaum eine Chance auf eine Entschädigung. Steht der Flugverkehr beispielsweise wegen starkem Schneetreiben still oder dürfen Flugzeuge wegen Aschewolken oder Sturm nicht starten, ist eine Entschädigung ausgeschlossen. Anders sieht es aus, wenn die Airline nicht pünktlich abhebt, weil sie die Flugzeuge nicht enteisen kann. Stellen Passagiere fest, dass Konkurrenzairlines dank der rechtzeitigen Enteisung ihrer Maschinen problemlos starten und die Verspätung eindeutig auf ein Verschulden der gebuchten Fluggesellschaft zurückzuführen ist, können sie eine Entschädigung verlangen. Bei der Entschädigungszahlung handelt es sich um eine Geldpauschale, welche Fluglinien an ihre Kundschaft zahlen muss

Wann besteht das Recht auf Ausgleichsleistung?

Neben der Tatsache, dass keine außergewöhnlichen Umstände wie Unwetter oder ein Streik vorliegen dürfen, müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, damit Sie nach einem verspäteten Flug eine Entschädigung von der Fluggesellschaft laut Fluggastrechteverordnung verlangen können:

  • Das Ziel wird mit über drei Stunden Verspätung erreicht
  • Das Flugzeug startete oder landete innerhalb der EU
  • Sie fliegen mit einer Fluggesellschaft, die nicht der EU angehört, der Flug startet aber in der EU
  • Sie fliegen mit einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU (bzw. Norwegen, Schweiz oder Island) und das Ziel ist die EU

Ob Passagiere mit einem Billigflieder, als Geschäftsreisende oder Pauschalreisende unterwegs sind, ist irrelevant. Kommt es bei einer Dienstreise zu einer Verspätung und eine Entschädigung wird ausgezahlt, erhält der Reisende und nicht dessen Arbeitgeber die finanzielle Entschädigung. Das Luftfahrt-Bundesamt ergänzt online: "Die Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 beziehen sich sowohl auf Linien- als auch auf Nichtlinienflüge einschließlich der Flüge im Rahmen einer Pauschalreise." Die Fluggastrechteverordnung gilt allerdings nicht bei Flügen in die EU, die aus Drittländern kommen und mit Fluglinien erfolgen, die innerhalb von Drittländern registriert sind.

Welche Entschädigung steht Passagieren zu?

Wie hoch die Entschädigung bei Flugverspätungen ausfällt, hängt von zwei Faktoren ab. Zum einen richtet sich die Höhe nach der Flugstrecke, zum anderen nach der tatsächlichen Verspätung. Wie viel Sie für ein Ticket ursprünglich bezahlt haben, spielt bei der Berechnung keine Rolle. Die Entschädigungsleistungen liegen in einem Rahmen von 250,00 Euro und 600,00 Euro. Beträgt der Flug nur eine Flugstrecke von 1.500 bis zu 3.000 Kilometern und hebt der Flieger mit einer dreistündigen Verspätung ab, zahlen Fluggesellschaften in der Regel 400,00 Euro. Kurze Strecken, zu denen der Flug nach Frankreich aus deutscher Sicht zählt, werden mit knapp 250,00 Euro ausgeglichen. Grundsätzlich gelten Flüge, die mit einer Verspätung von über drei Stunden abheben, als nicht stattgefunden, wodurch das Recht auf eine Entschädigung vorliegt.

Beim Verbraucher-Schutzportal FairPlane können Passagiere die Höhe der ihnen zustehenden Entschädigung bei Flugverspätung kostenlos berechnen lassen. Die Plattform setzt sich dafür ein Entschädigungszahlungen durchzusetzen und verhilft betroffenen Flugreisenden zu ihrem Recht.   

Pünktlichkeit bei Fahrgästen und Anlaufstellen

Wichtig ist, dass der Passagier selbst einige Voraussetzungen erfüllt, um in den Genuss einer Entschädigung bei Flugverspätungen zu kommen. So muss er mindestens 45 Minuten vor dem geplanten Abflug bei der Airline am Flughafen einchecken. Um die Entschädigung zu enthalten, können sich Passagiere direkt an die Fluggesellschaft wenden oder im Internet entsprechende Portale nutzen, welche sich unabhängig für die Passagierrechte einsetzen. Als erste Anlaufstelle steht darüber hinaus das Luftfahrt-Bundesamt zur Verfügung.