Fluggastrechte

Was passiert beim Flugausfall in Frankreich

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Was passiert beim Flugausfall in Frankreich? Die Situation ist alles andere als erfreulich. Was sollte man als Urlauber in Frankreich beachten?
Flugausfall in Frankreich

Die Situation ist alles andere als erfreulich. Egal, ob es sich um einen Streik des Flughafenpersonals oder um einen Flugausfall handelt, im ersten Moment ist guter Rat teuer. Es gilt, einen kühlen Kopf zu bewahren. Fluggäste haben in Frankreich genauso ihre Rechte, wie in Deutschland, wenn es um die weitere Beförderung geht.

Anspruch auf Ersatzbeförderung

Ihr Flug wurde ersatzlos gestrichen? Die Passagiere in Frankreich haben ein Recht auf eine Ersatzbeförderung oder eine Erstattung der Ticketkosten. Die Fluggesellschaft verpflichtet, bei einer längeren Wartezeit innerhalb des Flughafens für Betreuungsleistungen wie Verpflegung zu sorgen.

Das Recht auf Beförderung besteht immer bei einem Flugausfall. Die Airlines in Frankreich sind dazu verpflichtet, so rasch wie es möglich ist, sich um eine Ersatzbeförderung zu kümmern. Ist dies nicht möglich, auf einen alternativen Flug zu einem späteren Zeitpunkt umzubuchen, kann als Ersatz die Bahn oder der Transport durch ein Busunternehmen offeriert werden.

Ein Land wird lahmgelegt

Bei einem Generalstreik des Landes wären selbst die öffentlichen Verkehrsmittel betroffen. Als adäquates Beförderungsmittel bliebe nur die Organisation des weiteren Transportes über Busunternehmen und eventuell der noch wenigen Verbindungsmöglichkeiten auf den Schienen. Der Zugbetrieb wird bei einem Generalstreik fast eingestellt. Bleiben Sie hartnäckig und pochen Sie auf eine Lösung, wenn Sie nicht ihren Urlaub vor Ort verlängern können oder wollen. Das Flughafenpersonal wird in aller Regel, so rasch es möglich ist, die passenden Alternativen anbieten.

Falls der Fluggast das Alternativangebot der Ersatzbeförderung ablehnt, dann besteht Anspruch auf eine Rückerstattung der Ticketkosten. Bei einer Flugverspätung von mehr als 5 Stunden haben Sie zudem ein Recht auf Kostenerstattung. Wichtig ist für Sie zu wissen, dass der Ticketkostenersatz innerhalb von 7 Tagen erstattet werden muss. Sie haben die Wahl zwischen einer Ersatzbeförderung oder dem Ersatz der Ticketkosten zu wählen.

Die Betreuungsleistungen am Flughafen

Ab einer 2-stündigen Verspätung werden durchaus schon Betreuungsleistungen angeboten. Die Fluglinien stellen gerne Gutscheine für die Verköstigung aus. Falls keine Gutscheine ausgehändigt wurden, sollten Sie für alle getätigten Ausgaben Belege sammeln, damit diese zur Kostenerstattung eingereicht werden können. Bei Flugstrecken ab 1.500 Kilometern sollten nach zwei Stunden Betreuungsleistungen angeboten werden.

Fliegen Sie mehr als 1.500 Kilometern, dann werden die Betreuungsleistungen nach drei Stunden angeboten. Bei einer Flugstrecke ab 3.500 Kilometern wird eine Wartezeit von vier Stunden veranschlagt. Falls eine Übernachtung notwendig wird, bis das nächste Flugzeug zum Einsatz kommen kann, wird die Fluggesellschaft für die Übernachtungsmöglichkeit aufkommen.

Schnelles und eigenverantwortliches Handeln ist gefragt

Stellen Sie fest, Ihr Flugzeug bleibt auf dem Boden, dann wenden Sie sich zügig an den Schalter Ihrer Airline. Es wird sich schnell eine Schlange bilden. Werden Sie zusätzlich aktiv, wenn Sie pünktlich an Ihrem Zielort sein müssen. Verlassen Sie sich nicht auf die Fluggesellschaft. Die Airline selbst wird auf die kostengünstige Lösung setzen.

Falls Sie auf einen Ersatzflug auf den nächsten Tag vertröstet werden und sollten rasch weiter, dann wenden Sie sich an den Schalter bzw. Callcenter und bleiben dran, dass die Fluggesellschaft Alternativen und somit freie Plätze für Sie sucht. Zu Hause angekommen, geht es um die Kostenerstattung und die dazugehörige Entschädigung.