Wein in Frankreich

Appellationen des Bordelais

Die Prädikate bei der Bordeaux Weinherstellung (Appellation) im Überblick und die Voraussetzungen für einen Bordeaux AC

Auf 82,1% der Rotwein-Anbaufläche und auf 17,9% der Weißwein-Anbaufläche wird ein vom Institut National des Appellations Contrôlées kontrollierter Qualitätswein produziert.

Insgesamt macht die Qualitätsweinerzeugung in der Bordeaux-Region rund ein Viertel der gesamten französischen AC- Erzeugung aus.

Die Voraussetzungen für die Bezeichnung Bordeaux AC sind folgende:

  • der Wein muss aus einer der dafür vorgesehenen Rebsorten hergestellt sein (Sémillon, Sauvignon und Muscadelle für Weißwein; Cabernet franc, Cabernet Sauvignon, Carmenère, Malbec, Merlot und Petit Verdot für Rotwein)
  • die Trauben müssen bei der Lese einen potentiellen Alkoholgehalt von mindestens 10 % vol. gehabt haben
  • die Erzeugung muss unter Berücksichtigung der üblichen gesetzlichen Bestimmungen erfolgt sein.

Da Bordeaux AC jedoch eine regionale Herkunftsbezeichnung ist, die zu den allgemeinsten der über 50 Appellationen des Bordelais gehört, werden im Endeffekt nur solche Weine mit dieser Bezeichnung gekennzeichnet, die nicht die strengeren Voraussetzungen für eine engere, d.h. unterregionale oder Gemeindebezeichnung erfüllen, beziehungsweise für die es keine solche engere Bezeichnung gibt.

Auf der qualitativ nächst höheren Stufe stehen die unterregionalen Appellationen wie Médoc, Haut-Médoc, Côtes de Blaye, Côtes de Bordeaux und Graves u.a.

Auf der höchsten Stufe sind Gemeinde Appellationen angesiedelt (z.B. Barsac, Listrac-Médoc, Margaux, Pauillac, Saint-Estèphe, Saint-Julien, Saint-Emilion...).

Crus classés - die Spitzenweine des Bordelais