Arbeiten in Frankreich

Steuererklärung in Frankreich – Worauf muss geachtet werden?

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Die Lohn- und Gehaltabrechnung ist in Frankreich schwieriger als in Deutschland. Wir erklären worauf man achten muss.

Genauso wie in Deutschland muss man auch Steuern zahlen, wenn man nach Frankreich auswandern möchte. Auch hier gibt es die Einkommenssteuer. Dazu kommen aber noch weitere Abgaben wie eine Wohnsteuer und Sozialabgaben. Damit Sie den Überblick nicht verlieren, finden Sie im Folgenden alle wichtigen Informationen über die Steuern in Frankreich und erhalten ein paar Tipps zur Steuererklärung.

Welche Einkunftsarten werden in Frankreich versteuert?

Anders als in Deutschland zahlt der Arbeitnehmer in Frankreich die Einkommenssteuer selbst. Sie wird berechnet, indem man das komplette Einkommen aus dem letzten Kalenderjahr als Berechnungsbasis verwendet. Die folgenden Einkunftsarten müssen in Frankreich versteuert werden:

  • Grundvermögen
  • Landwirtschaftliche Betriebe und Gewerbebetriebe
  • Bezüge von Gesellschaftern
  • Gewinne aus nichtgewerblichen Berufen
  • Gewinne aus der Veräußerung von Immobilien, Gesellschaftsanteilen und Wertpapieren
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Pensionen und Renten
  • Gehälter und Löhne

In Deutschland lässt sich etwa die Gewerbesteuer recht einfach ermitteln – wie zum Beispiel mit dem Gewerbesteuerrechner von lexoffice. In Frankreich funktioniert die Steuerabrechnung aber etwas anders. Nach der Registrierung beim Finanzamt erhält man per Post die Aufforderung zur Erklärung der Einkommenssteuer. Die Steuererklärung ist aber auch online möglich. Steuerpflichtige müssen die Erklärung selbstständig abgeben. Die Frist läuft in der Regel am 31. Mai des Jahres ab, das auf das zu versteuernde Jahr folgt. Die Steuern können auf verschiedene Arten beglichen werden und zwar wahlweise en bloc oder in Raten. Dabei sind vierteljährliche, halbjährliche oder monatliche Raten möglich.

Die Arbeitgeber informieren das Finanzamt darüber, wie viel Lohn oder Gehalt ein Angestellter in einem Jahr erhalten hat. Davon können dann noch bestimmte Ausnahmen abgezogen werden: So werden die Gehälter und Löhne für Werbungskosten beispielsweise um 10 Prozent reduziert. Bei Einnahmen aus Grundvermögen können Werbungskosten pauschal abgezogen werden. Dies gilt beispielsweise für Verwaltungskosten oder für Zinsen für Hypotheken. Auch Zinsen für Reparaturen lassen sich unbeschränkt abziehen.

Das berechnete Nettoeinkommen wird dann noch einmal um andere Aufwendungen gemindert, wenn diese nicht schon durch den ermäßigten Steuerbetrag wirksam geworden sind. Das betrifft zum Beispiel Kinderbetreuungskosten und Lebensversicherungsbeiträge. Zu den abzugsfähigen Aufwendungen gehören Unterhaltsleistungen, gemeinnützige Spenden und Beiträge zur Lebens-, Sozial- und Arbeitsversicherung.

Die Lohn- und Gehaltabrechnung ist in Frankreich schwieriger als in Deutschland

In Deutschland verwenden viele Unternehmen für die Lohnabrechnung eine Software, wie etwa das Tool zur Lohnabrechnung von Lexware, das sich gerade für Startups und Anfänger eignet, weil es so übersichtlich und einfach zu bedienen ist. Da es in Frankreich abweichende Regelungen gibt und die Gehaltsabrechnung dort viel umfangreicher ist, sollten Unternehmen, die ihren Standort dorthin verlagern möchten, sich frühzeitig über die Besonderheiten der Lohnabrechnung in Frankreich informieren.

Berechnung des Steuersatzes

Jedes Jahr wird der Anstieg der Lebenshaltungskosten in Frankreich im Steuersatz angepasst. Die Einkünfte von Ehepaaren oder „gepacsten“ Paaren werden zusammen veranlagt. Zudem wird die persönliche Leistungsfähigkeit durch ein Familiensplitting mit berücksichtigt. Danach wird das gesamte Einkommen der Familie berechnet und als Familienquotient bezeichnet. Er erhöht sich, wenn die Erwerbsfähigkeit abnimmt. Sofern Kinder im Haushalt leben, die mehr als 18 Jahre alt sind, werden diese extra veranlagt. Wenn die Einkünfte unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegen, entfallen keine Steuern. Darüber hinaus erhalten Rentner, deren Einkommen nicht hoch genug ist, einen Freibetrag.

Weitere Steuern in Frankreich

Darüber hinaus gibt es die „Contribution pour le Remboursement de la Dette Sociale“, welche abgelaufene Defizite der Sozialversicherung tilgen soll. Die Steuer wird auf sämtliche Einkommensarten erhoben und liegt bei 0,5 Prozent. Die „Contribution Sociale Généralisée“ ist eine allgemeine Sozialsteuer. Sie wird ebenfalls auf alle Einkommensarten erhoben. Bestimmte Sparbücher, niedrige Lohnersatzleistungen, Renten sowie Kindergeld- und Familienleistungen betrifft diese Steuer, die aktuell 7,5 Prozent beträgt, jedoch nicht.