Arbeiten in Frankreich

Zuschüsse für Existenzgründer

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Ein Vergleich zwischen Deutschland und Frankreich über Staatliche Zuschüsse für Existenzgründer sowie Fördermöglichkeiten für Arbeitslose

Viele Existenzgründer sind auf staatliche Förderungen angewiesen, um ihre Selbständigkeit umsetzen zu können. Welche Unterschiede diesbezüglich in Deutschland und Frankreich bestehen, soll im Folgenden erörtert werden.

Vor dem Startschuss in die Selbständigkeit steht die grundsätzliche Frage, ob überhaupt die Bereitschaft besteht, eine Selbständigkeit mit allen Konsequenzen in Betracht zu ziehen. Welche Voraussetzungen ein Existenzgründer mitbringen sollte, wie ein Businessplan aufgestellt sein muss und welche Fehler Existenzgründer vermeiden sollten, erfahren Interessierte zum Beispiel auf zahlreichen Artikeln.

Unterschiedliche Förderungen der einzelnen Staaten

In Deutschland ist die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) als Anstalt des öffentlichen Rechts für die staatliche Unterstützung von Existenzgründern zuständig. Leider ist es nicht so leicht, diese Förderungen zu erhalten. Um als Existenzgründer in Deutschland an staatliche Fördergelder der KfW zu kommen, müssen Sie mit einer anderen Bank Kontakt aufnehmen. Eine direkte Beantragung über die KfW ist nicht möglich. Die Bank entscheidet anhand des Businessplans des Unternehmensgründers und eines persönlichen Beratungsgespräches, ob sie den Antrag an die KfW weiterleitet. Beachten Sie bei der Wahl der Bank, dass nicht alle Kreditinstitute mit der KfW zusammenarbeiten. So ist beispielsweise die Beantragung einer staatlichen Förderung über die Postbank gar nicht möglich.

Die Förderungen seitens der Staaten unterscheiden sich sehr stark. Die Förderungshöhen sind im direkten Vergleich in Frankreich um einiges besser als in Deutschland. In einer kurzen Übersicht zusammengefasst, sehen die Förderungsmöglichkeiten in Deutschland wie folgt aus:

  • indirekte Existenzgründungsförderung (bspw. Teil-Übernahme von Beratung- und Schulungskosten),
  • zinsgünstige Darlehen,
  • Gründungszuschüsse für Arbeitslosengeld I-Bezieher bzw. Einstiegsgeld für Arbeitslosengeld II-Bezieher.

 

Im Vergleich dazu legt Frankreich seine staatlichen Förderungsschwerpunkte auf folgende Möglichkeiten:

  • Steuerguthaben für Gründung in privilegierten Investitionszonen,
  • zinslose Darlehen,
  • FGIF: Garantiefonds für Unternehmerinnen,
  • Einstellungshilfen,
  • Mikrokredite an Arbeitslose- und Sozialhilfeempfängern über eine gemeinnützige Vereinigung.

Während der deutsche Staat seinen Schwerpunkt auf günstige Darlehen über sein ERP-Programm festlegt und dem Unternehmer die Chance gibt, über die Verwendung des Geldes relativ frei und eigenverantwortlich zu entscheiden, liegt der Schwerpunkt Frankreichs auf Zuschüssen für das Erreichen des vom Staat vorgegebenen Zieles. Für ausländische Investoren im Forschungs- und Entwicklungsbereich werden beispielsweise Gelder für jeden neu eingestellten Mitarbeiter gezahlt, sobald eine gewisse Anzahl an Neueinstellungen erreicht wurde.

Fördermöglichkeiten für Arbeitslose im direkten Vergleich

In Deutschland gibt es für Arbeitslose den Gründungszuschuss, für Sozialhilfeempfänger das Einstiegsgeld. Der Gründungszuschuss verlängert die Dauer des Arbeitslosengeldes um sechs Monate. Außerdem werden bis zu 15 Monate 300 Euro als Zuschuss für die Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. Das Einstiegsgeld für Sozialhilfeempfänger wird längstens 24 Monate gezahlt, die Höhe vom Berater individuell festgelegt.

In Frankreich übernimmt die gemeinnützige Vereinigung ADIE (Association pour le droit à l'initiative Economique) die Unterstützung der Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern. Die ADIE vergibt Mikrokredite mit einer durchschnittlichen Höhe von 3.500 Euro. Der Kreditnehmer verpflichtet sich, eine Bürgschaft von 50% der Kreditsumme bei Freunden oder Verwandten einzuholen. Das Geld wird zu 70 Prozent von einer Partnerbank ausgezahlt, die ADIE übernimmt aber 70% des Ausfallrisikos.

Fazit: Große Start-Ups in Frankreich besser gestellt

Wer vorhat, ein größeres Unternehmen mit mehreren Angestellten zu gründen, hat mehr finanzielle Vorteile, wenn er sein Unternehmen in Frankreich gründet. Aufgrund seiner an Bedingungen geknüpften Zuschüsse kann sich ein Unternehmer in Frankreich finanziell besser stellen als in Deutschland. Viele Vorteile sind in Frankreich mit der Neueinstellung von Mitarbeitern verknüpft oder aber mit der Ansiedlung in einem vom Staat festgelegtem Gebiet.

In Deutschland finden Sie vor allem als Kleinunternehmer oder Arbeitsloser bessere Bedingungen vor. Die Zuschüsse als Arbeitsloser sind steuerfrei und müssen nicht zurückgezahlt werden. Kleinunternehmer profitieren von den zinsgünstigen Darlehen, die bei der KfW mit einer bis zu zweijährigen Rückzahlungspause vereinbart werden können.