Sprache & Bildung

Vorraussetzungen Au-Pair in Frankreich

Voraussetzungen, Rechte und Pflichten für ein Au-Pair in Frankreich. Eine Übersicht über die Voraussetzungen als Au-Pair haben wir hier zusammengefasst

Au-pairs aus der EU benötigen zur Einreise lediglich einen gültigen Personalausweis oder bei Aufenthalten über 3 Monaten einen Reisepass. Wichtig: Dein Reisepass muss mindestens 1/4 Jahr über den Zeitpunkt nach Abschluss des Au-Pair Jahres in Deutschland oder Österreich gültig sein.

Wichtiger Tipp: In Frankreich ist die Gastfamilie verpflichtet, den Aupair-Gast innerhalb von 6 Wochen bei der Krankenversicherung anzumelden. Deshalb sollte man unbedingt die Geburtsurkunde nach Frankreich mitnehmen. Sommer-Aupairs müssen selbst versichert sein.

Als Au-Pair darfst Du nur für die im Visa eingetragene Familie tätig sein, anderweitige Beschäftigungsverhältnisse sind nicht erlaubt:

  • Alter: 18 bis 29 Jahre
  • Geschlecht: weiblich, ledig und ohne eigene Kinder
  • Vermittlung aus den Ländern: Nur EU Mitgliedstaaten/ keine Vermittlung von Bewerbern aus den neuen EU-Beitrittsländern
  • Sprache: Grundkenntnisse der Englischen Sprache, möglichst gutes Schulenglisch, ein Zertifikat ist nicht erforderlich
  • Taschengeld: 245,- Euro pro Monat, kann je nach Region leicht variieren
  • Kost und Logis: sind frei (darauf besteht ein Anspruch)
  • Krankenversicherung: Die französische Gastfamilie ist verpflichtet, die Krankenversicherung zu zahlen
  • Arbeitszeiten: 5  bis 6 Stunden pro Tag max. 30 Stunden in der Woche und bis zu 2 bis 3 mal Babysitting pro Woche
  • Freie Tage: 1 bis 2 Tage pro Woche, einmal im Monat ein ganzes Wochenende
  • Urlaub: kein Anspruch auf Urlaub, individuelle Vereinbarung bei einer Aufenthaltsdauer über 6 Monaten (Regel 1-2 Wochen
  • Zusätzliche Voraussetzungen: Führerschein und Fahrpraxis, Nichtraucher, Erfahrung mit Kindern und 2 Referenzen sowie Erfahrung im Haushalt sind unbedingt erforderlich.
  • Dauer: 6 bis 12 Monate jedoch höchstens 24 Monate oder 2 bis 3 Monate im Sommer
  • Kündigungsfrist: 2 Wochen
  • Sprachkursbesuch: Pflicht
    Die Gastfamilie muss den Besuch der Sprachschule ermöglichen und die Fahrtkosten dahin übernehmen