Verkehrsregeln in Frankreich
Nationale Geschwindigkeitsbeschränkungen, Promillegrenzen und Zusatzvorschriften können im Urlaub leicht für unangenehme Überraschungen sorgen. Hier die wichtigsten Angaben:
Verkehrsschilder in Frankreich
Hier finden Sie in Form einer "pdf datei" Informationen zu den Verkehrsschildern in Frankreich. pdf öffnen.
Geschwindigkeitsbegrenzungen (km/h)
- Innerorts: 50
- Außerorts: 90
- Autobahn: 130
- Zugfahrzeug mit Anhänger (Autobahn): 130
- Motorrad (Autobahn): 130
Alkohollimit und Sonderbestimmungen
Erlaubte Blutalkoholkonzentration in Promille: 0,5
Abblendlicht bei Niederschlag, Schnee oder in Tunneln vorgeschrieben.
Vorfahrtsstraßen enden an den Ortsgrenzen.
Falls nicht anders ausgeschildert, haben die Fahrzeuge, die in einen Kreisverkehr einfahren, Vorfahrt (rechts vor links).
Straßenbahnen haben immer Vorfahrtsrecht.
Parkverbot bei gelber Markierung am Fahrbahnrand.
Bußgeldniveau (EUR)Erlaubte Blutalkoholkonzentration überschritten: bis 4500
20 km/h zu schnell gefahren: ab 100
Rote Ampel missachtet: ab 100
Überholverbot missachtet: ab 100
Falschparken: ab 15
Besondere Verkehrs- und Hinweisschilder
| Aire de... | = | Rastplatz |
| BIS | = | Nebenstrecke / Alternative Strecke |
| Centre Ville | = | zur Stadtmitte |
| Chaussée déformée | = | schlechte Fahrbahndecke |
| Déviation | = | Umleitung |
| Interdiction de stationner | = | Halten/Parken verboten |
| Office de tourisme | = | Fremdenverkehrsamt |
| Passage interdit | = | Durchfahrt verboten |
| Ralentir | = | langsam fahren! |
| Rappel | = | Erinnerung, Mahnung |
| Sortie | = | Ausfahrt |
| Syndicat d'initiative | = | Fremdenverkehrsamt |
| Toutes Directions | = | alle Richtungen |
| Travaux | = | Baustelle |
Im Falle eines Unfalls
Rufnummer Polzei: 17
Rufnummer Feuerwehr: 18
Bei Personenschäden stets Polizei rufen.
Sachschäden werden von der Polizei in der Regel nicht protokolliert.
Sonderregelungen
Bei nassen Straßen muss die Geschwindigkeit reduziert werden. Auf Landstraßen gilt dann Tempo 80 km/h und auf Autobahnen 110 km/h.
Für Führerscheinneulinge, die den Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, gelten noch strengere Verkehrsregeln. Als Höhstgeschwindigkeit gilt hier: 80 km/h ausserhalb geschlossener Ortschaften, 100 km/h auf Schnellstraßen und 110 km/h auf Autobahnen.
Versicherungsschutz
Die Grüne Versicherungskarte ist nicht vorgeschrieben. Da sie jedoch alle wichtigen Versicherungsdaten enthält und sie vielen Polizeibeamten der Urlaubsregionen vertraut ist, kann sie sich als praktisch erweisen.
Im Falle einer Panne oder eines Unfalls hilft Ihnen die preisgünstige Gothaer AutoMobil-Police mit der 24-Stunden-Hotline und dem Übersetzungsservice weiter.
Bei Unfällen oder Erkrankungen im Ausland garantiert Ihnen die Auslandsreisekrankenversicherung der Gothaer Krankenversicherung eine gute Behandlung als Privatpatient.
Bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach einem Unfall im Ausland oder im Fall eines unangemessen hohen Bußgeldes kann Ihnen eine gute Rechtsschutzversicherung wieder zu Ihrem Recht verhelfen.
Ein- und AusreisebestimmungenFrankreich ist EU-Mitgliedsstaat und gehört zur EURO-Währungszone.
Der EU-Führerschein im Scheckkartenformat ist keine Pflicht. Grundsätzlich gilt, dass gültige deutsche Führerscheine - also auch rosarote oder graue Papierdokumente - in allen EU-Mitgliedsländern akzeptiert werden müssen. Allerdings können veralterte Fotos Probleme bereiten.
Da das Nummernschild des Autos zugleich "Euro-Kennzeichen" ist, auf dem auch das "D" als deutsches Nationalitätszeichen plaziert ist, wird es als Unterscheidungszeichen nicht nur von EU-Mitgliedstaaten sondern auch von Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz akzeptiert. Bei Fahrten in andere Staaten, ist weiterhin das ovale, aufklebbare "D"-Etikett erforderlich.
EU-Heimtierausweis
Seit 01.10.2004 ist der EU-Heimtierausweis das verbindliche Einreisedokument für Katzen, Hunde und Frettchen.
Einzutragen sind:
- Angaben zum Besitzer
- Kennzeichnung des Tieres durch den Kenncode des Mikrochips (EUR 60)
oder durch die Tätowierungsnummer (noch bis 2011 akzeptiert)
- Datum der letzten Tollwutimpfung, die mind. 30 Tage vor Grenzübertritt erfolgen muss
und längstens 12 Monate her sein darf.
Bei Verstoß drohen erhebliche Kosten und Quarantänisierung des Tieres.
Besondere Bestimmungen
- Abblendlicht ist bei Regen- und Schneefällen sowie in Tunneln vorgeschrieben, sowie eine Empfehlung, auch tagsüber mit Licht zu fahren – nur tut es kaum jemand.
- Grundsätzlich gilt „Rechts vor Links“, es sei denn, es ist ein Stop-Schild bzw. eine weiße Haltelinievorhanden; Vorfahrtsstraßen enden an den Ortsschildern.
- Vorsicht: Haltelinien sind manchmal schwer zu erkennen – auch Nebenstraßen sind oft vorfahrtsberechtigt!
- Fahrzeuge, die in den Kreisverkehr einfahren wollen, haben - so weit nichts anderes ausdrücklich durch Verkehrszeichen geregelt ist - grundsätzlich Vorfahrt. In den meisten Fällen wird jedoch den sich im Kreis befindlichen Fahrzeugen die Vorfahrt gewährt und zwar durch ein entsprechendes Schild. Bei mehrspurigen Kreiseln haben Fahrzeuge auf den Innenspuren Vorrang, ein im äußeren Kreis fahrender muss Rücksicht nehmen.
- Straßenbahn hat Vorfahrt; Busspuren dürfen nicht benutzt werden.
- Gelbe, durchgezogene Streifen am Fahrbahnrand bedeuten absolutes Halteverbot; gestrichelte Parkverbot. Blaue Linie: Parken nur für Berechtigte!
- Kinder unter 10 Jahren dürfen nicht auf dem Vordersitz Platz nehmen und müssen mit Kindersitzen befördert werden.
- Das Telefonieren mit einem Handy ohne Freisprecheinrichtung beim Fahren ist verboten.
- Auf Bergstraßen sind Winterreifen Pflicht, wenn entsprechende Verkehrszeichen oder Zusatzschilder es vorschreiben.
- Privates Abschleppen ist verboten.
- Weiße, nach rechts weisende Pfeile zwischen zwei Fahrbahnen signalisieren das Ende einer Leitlinie - Sperrlinie folgt.
- Auf dreispurigen Straßen dürfen Gespanne über 3,5 t, bzw. Gespanne, die länger als
7 m sind, ausschließlich die zwei rechten Fahrspuren benutzen. - Bei Lichtzeichenanlagen folgt auf „Rot“ direkt „Grün“
- Ein gelb blinkender Pfeil erlaubt die Weiterfahrt in Pfeilrichtung trotz „Rot“, Querverkehr hat aber Vorfahrt
- Ein Rotlicht in Kreuzform auf der gegenüberliegenden Straßenseite bedeutet, dass der entgegenkommende Verkehr „Rot“ hat.
- An Ampeln gibt es keine Haltelinie, man orientiert sich an der kleinen Zusatzampel auf Augenhöhe.
- Helmpflicht für motorisierte Zweiradfahrer, Gurtpflicht für alle Insassen!
- Die Strafen für Verkehrsverstöße sind wesentlich höher als in Deutschland – z.B. 35€ für falsches Parken und 90€ für kleinere Verstöße (durchzogene Linie berührt, nicht angeschnallt) sind Minimum.
- Wer sofort bezahlt, kann einen Nachlass erhalten, bei verspäteter Zahlung wird die Strafe mehr als verdoppelt – und auch im Ausland verfolgt.
- Unfallstellen sind abzusichern – schon der eigenen Sicherheit wegen. Es wird allgemein empfohlen, mindestens eine Warnweste mitzuführen.
- Auch in Frankreich gilt eine gesetzliche Pflicht zur Hilfeleistung bei Unfällen, französische Kfz brauchen allerdings keinen Verbandkasten mitzuführen.
Frankreich-Info.de bedankt dich bei Herrn Edgard L. Fuss für die zusammenarbeit (Recherche).
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