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  Einreise und Warenverkehr

Hinweise auf Einreisebestimmungen und Regelungen zum Warenverkehr

Einreise-Dokumente

Personaldokumente:
Reisepass oder Personalausweis. Für Kinder unter 16 Jahren Kinderausweis oder Eintrag im Pass eines Elternteils.

Kfz-Papiere:
Führerschein und Fahrzeugschein. Internationale Grüne Versicherungskarte empfohlen, da sie bei Unfällen und Verkehrskontrollen verlangt wird.

 

Reisegepäck/Waren

Im privaten Reiseverkehr innerhalb der EU dürfen Waren zum eigenen Verbrauch unbegrenzt mitgeführt werden. Zur Abgrenzungen zwischen privater und gewerblicher Verwendung gelten folgende Richtmengen:
800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 1 kg Rauchtabak, 10 Liter Spirituosen, 20 Liter andere alkoholische Getränke bis 22 Prozent Alkoholgehalt, zudem 90 Liter Wein (davon max. 60 Liter Schaumwein) und 110 Liter Bier. Bei Mitnahme von größeren Mengen muss im Fall einer Stichprobenkontrolle durch die Finanzbehörden glaubhaft gemacht werden, dass die Waren tatsächlich nur privaten Zwecken dienen.
Für mitgeführte Waren aus Nicht-EU-Ländern oder Duty-free-Shops gelten feste Mengenbeschränkungen.

von Redaktion Frankreich-InfoZuletzt verändert: 17.01.2007 16:13


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